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Vorteile

Genießen Sie den Komplettschutz, der weit mehr zu bieten hat als der gesetzliche Basisschutz

Sie möchten Ihre Gesundheit optimal absichern? Dann stellen Sie sich Ihren Versicherungsschutz mit der VGH individuell zusammen. Die VGH bietet sehr gute, lebenslang garantierte Leistungen zu ausgezeichneten Konditionen für alle, die sich privat krankenversichern können. Zögern Sie nicht und tun Sie Ihrer Gesundheit etwas Gutes.

VGH Gesundheitstelefon

Benötigen Sie Hilfe bei der Wahl von Kranken­häusern, Spezial­kliniken oder Pflege­einrichtungen? Oder haben Sie Fragen zu Medikamenten, Krank­heiten und deren Ursachen sowie zu Behand­lungs- und Therapie­möglich­keiten? Für diese und viele andere Auskünfte steht den Versicherten der VGH Kranken­versicherung an 365 Tagen im Jahr das VGH Gesund­heits­telefon zur Verfügung.

VGH Gesundheits-App

Mit der App "VGH Gesundheit" können Sie als Kunde der VGH Versicherungen jetzt auch Rechnungen, Rezepte, Verordnungen und Heil- und Kostenpläne einreichen, ob von unterwegs oder von zu Hause.

Vertragspartner: VGH Versicherungen, Provinzial Krankenversicherung Hannover AG, Schiffgraben 4, 30159 Hannover

Ihr nächster Schritt

Vertragspartner: VGH Versicherungen, Provinzial Krankenversicherung Hannover AG, Schiffgraben 4, 30159 Hannover
Hier finden Sie die Vermittlerinformationen der Sparkasse Osnabrück

Details

Details zur VGH Privaten Krankenvollversicherung

Optionale Leistungen – Ihr zusätzlicher Schutz zur VGH Privaten Krankenversicherung

Für Angestellte, Selbstständige und Freiberufler

First Class im Krankenhaus

Durch diese Erweiterung der stationären Absicherung müssen Sie im Krankenhaus nichts mehr zu den folgenden Leistungen dazu bezahlen:

  • Behandlung durch Spezialisten bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
  • Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
  • Freie Krankenhauswahl
  • Erweiterte Zimmerausstattung (Bad, WC, Telefon) oder Sonderverpflegung
  • Begleitung Ihres Kindes bis zum 14. Lebensjahr
  • Bis zu 40 Euro Krankenhaustagegeld zur freien Verfügung bei Verzicht auf Wahlleistungen

 

Krankenhaustagegeldversicherung

Schützen Sie sich vor der finanziellen Mehrbelastung, die ein Krankenhausaufenthalt verursacht:

  • Zeitlich unbegrenzte Zahlung eines steuerfreien Krankenhaustagegeldes für jeden Tag eines medizinisch notwendigen, stationären Krankenhausaufenthalts
  • Höhe des Taggeldes individuell vereinbar
  • Zum Ausgleich von Nebenkosten im Krankenhaus (zum Beispiel Telefon, Bücher, Fahrtkosten der Familie)

 

Beitragsentlastung im Alter

Wenn Sie mit dem Beitragsentlastungstarif vorsorgen, kommen Sie mit Rentenbeginn in den Genuss einer Beitragsreduzierung.

Pflegeversicherung

Die Pflegepflichtversicherung deckt nur einen geringen Teil der tatsächlichen Pflegekosten. Pflegeversicherungen bewahren Sie und Ihre Angehörigen vor hohen Kosten im Pflegefall in allen Pflegegraden (1 bis 5).

Tarif VGH PflegeBahr

  • Staatlich geförderte Basisabsicherung
  • 60 Euro jährliche Förderung bei einem monatlichen Mindestbeitrag von 15 Euro für alle Versicherten der sozialen und privaten Pflegepflichtversicherung
  • Im Leistungsfall monatliche Auszahlung eines vereinbarten Tagegeldes (30 Tagessätze)
  • Gesundheitsprüfung nicht erforderlich
  • 5 Jahre Wartezeit (entfällt bei Pflegebedürftigkeit durch Unfall)

 

Tarif VGH PflegeSchutz

  • Rundum-Absicherung im Pflegefall mit flexibel festlegbarem Schutzumfang
  • Zahlung eines vereinbarten Tagegeldes im Leistungsfall (monatliche Auszahlung)
  • Einmalzahlung als Soforthilfe im Leistungsfall (ab Pflegegrad 2)
  • Umfassende Service- und Assistanceleistungen
  • Tarifliche Erhöhung des Tagegeldes (Dynamik) – sogar im Leistungsfall
  • Keine Wartezeiten


Krankentagegeld

Zum Ausgleich von Verdienstausfällen bei längerer Krankheit. Wichtig für Angestellte, Selbstständige und Freiberufler:

  • Krankentagegeld bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit
  • Die Leistung erfolgt nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit

 

Kurtagegeld

Kostenübernahme bzw. -beteiligung bei medizinisch notwendigen Kuren bis zur abgesicherten Tagegeldhöhe (bis zu 28 Tage) für:

  • Unterkunft und Verpflegung
  • Kurtaxe und Kurplan
  • Ärztliche Behandlungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
  • Arznei-, Verband-, Kur- und Heilmittel
  • Begleitung von Kindern bis zum 14. Lebensjahr durch einen Elternteil
Für Beihilfeberechtigte

Stationäre Ergänzungsversicherung für Wahlleistungen

Mit dieser Erweiterung der stationären Absicherung werden Ihnen die Kosten für folgende Leistungen erstattet:

  • Behandlung durch Spezialisten bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
  • Unterbringung im Zweibettzimmer
  • Sonderverpflegung und erweiterte Zimmerausstattung (Bad, TV, Telefon)
  • Bis zu 40 Euro Krankenhaustagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungen

 

Krankenhaustagegeld

Schützen Sie sich vor der finanziellen Mehrbelastung, die ein Krankenhausaufenthalt verursacht:

  • Zeitlich unbegrenzte Zahlung eines steuerfreien Krankenhaustagegeldes für jeden Tag eines medizinisch notwendigen stationären Krankenhausaufenthalts
  • Höhe des Tagegeldes individuell vereinbar
  • Zum Ausgleich von Nebenkosten im Krankenhaus (zum Beispiel für Telefon, Bücher, Fahrtkosten der Familie)

 

Beihilfe-Ergänzungsversicherung

Zur Ergänzung Ihrer Beihilfe und der privaten Grundversorgung:

  • Differenzkosten zwischen Ein- und Zweibettzimmer beziehungsweise bei Verzicht 15 Euro Krankenhaustagegeld
  • Sehhilfen bis zu 180 Euro, alle 36 Monate
  • Behandlung durch Heilpraktiker und Ärzte (zum Beispiel Homöopathie, Physiotherapie)
  • Kurtagegeld bis zu 21 Euro je Tag für stationäre Kur- oder Sanatoriumsaufenthalte bis zu einer Dauer von 28 Tagen
  • Auslandsreiseschutz (ambulant, stationär und Zahn) während Reisen bis zu sechs Wochen Dauer inklusive der Mehrkosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport
  • Schutzimpfungen vor privaten Auslandsaufenthalten bis zu 105 Euro pro Versicherungsjahr
  • Erstattung von Material- und Laborkosten im Rahmen von Zahnersatzbehandlungen

 

Beitragsentlastung im Alter

Wenn Sie mit dem Beitragsentlastungstarif vorsorgen, kommen Sie mit Rentenbeginn in den Genuss einer Beitragsreduzierung.

Pflegeversicherung

Die Pflegepflichtversicherung deckt nur einen geringen Teil der tatsächlichen Pflegekosten. Pflegeversicherungen bewahren Sie und Ihre Angehörigen vor hohen Kosten im Pflegefall in allen Pflegegraden (1 bis 5).

Tarif VGH PflegeBahr

  • Staatlich geförderte Basisabsicherung
  • 60 Euro jährliche Förderung bei einem monatlichen Mindestbeitrag von 15 Euro für alle Versicherten der sozialen und privaten Pflegepflichtversicherung
  • Im Leistungsfall monatliche Auszahlung eines vereinbarten Tagegeldes (30 Tagessätze)
  • Gesundheitsprüfung nicht erforderlich
  • 5 Jahre Wartezeit (entfällt bei Pflegebedürftigkeit durch Unfall)

 

Tarif VGH PflegeSchutz

  • Rundum-Absicherung im Pflegefall mit flexibel festlegbarem Schutzumfang
  • Zahlung eines vereinbarten Tagegeldes im Leistungsfall (monatliche Auszahlung)
  • Einmalzahlung als Soforthilfe im Leistungsfall (ab Pflegegrad 2)
  • Umfassende Service- und Assistanceleistungen
  • Tarifliche Erhöhung des Tagegeldes (Dynamik) – sogar im Leistungsfall
  • Keine Wartezeiten

 

Kurtagegeld

Kostenübernahme bzw. -beteiligung bei medizinisch notwendigen Kuren bis zur abgesicherten Tagegeldhöhe (bis zu 28 Tage) für:

  • Unterkunft und Verpflegung
  • Kurtaxe und Kurplan
  • Ärztliche Behandlungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
  • Arznei-, Verband-, Kur- und Heilmittel
  • Begleitung von Kindern bis zum 14. Lebensjahr durch einen Elternteil
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