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Damit Kinder nach
den Sternen greifen können
 

KinderPolice

Damit Kinder nach
den Sternen greifen können
 

KinderPolice

Die lebensbegleitende Vorsorge fürs Kind.

Überblick

Für wen ist die KinderPolice geeignet?

Geeignet ...

  • ... um frühzeitig den Grundstein für eine finanziell gesicherte Zukunft des Kindes zu legen.
  • ... wenn das Kind mit einer begleitenden Risikoabsicherung versorgt werden soll, die alle Lebensphasen abdeckt.
  • ... wenn das Kind den Vertrag bei Volljährigkeit übernehmen können soll.

Nicht geeignet ...

  • ... wenn das abzusichernde Kind noch nicht geboren oder schon älter als 16 Jahre ist.
  • ... wenn schon vor dem 55. Geburtstag des Kindes eine vollständige Auszahlung des Kapitals möglich sein soll.
Details

Das bietet die Allianz KinderPolice

Die Allianz KinderPolice ist eine private Rentenversicherung, die dem Kind einen Einstieg in eine umfassende lebensbegleitende Vorsorge ermöglicht. 

Sie bietet:

  • Frühzeitigen Kapitalaufbau für finanzielle Sicherheit bis hin zu einer Rente im Alter
  • Flexible Zuzahlungen und Kapitalentnahmen
  • Bei Einschluss einer Kinderpflegerente: Umwandlung in Arbeitskraftsicherung (und optionale Pflegeabsicherung) ohne erneute Gesundheitsprüfung

Attraktiver Kapitalaufbau

Vom frühzeitigen Sparen(Zinseszinseffekt) und von attraktivenRenditechancen der AllianzVorsorgekonzepte profitieren. Eindoppelter Turbo für den Kapitalaufbau.

Flexibilität in jeder Lebensphase

Zuzahlungen (z. B. Geldgeschenke)und Kapitalentnahmen (z. B. für dasStudium) unter bestimmtenVoraussetzungen möglich.

Optional mit begleitender Risikoabsicherung

Im Fall einer Pflegebedürftigkeit undspäter gegen Berufsunfähigkeit ist dasKind finanziell abgesichert.Umwandlungen ohne erneuteGesundheitsprüfung – d. h. den i. d. R.frühen guten Gesundheitszustand fürdie Zukunft „sichern“.

Eckdaten im Überblick:

 

Beitragszahlung

  • Laufend (monatlich), abgekürzt oder als Einmalbeitrag
  • Bis zu 4-7 Beitragszahler (z. B. Familie / Freunde) möglich

Flexibilität

  • Zuzahlungen ab 200 EUR
  • Kapitalentnahmen
  • Anpassung der Beiträge (z.B. Arbeitslosigkeit oder Elternzeit)
Mindest-/Höchstalter Kind 0 Jahre (bzw. 6 Monate bei Einschluss Kinderpflegerente) / 16 Jahre
Mindest-/Höchstalter versicherter Versorger 15 Jahre (Versicherungsnehmer: 18 Jahre) / keine Beschränkung (bzw. 54 Jahre bei Einschluss der Beitragsbefreiung bei Tod oder BU)
Übertrag des Vertrages Ab Volljährigkeit des Kindes möglich
Leistung ab Vertragsende
  • Lebenslange monatliche Rente, einmalige Kapitalzahlung oder Kombination aus beidem
  • Rentenbeginn des Kindes: wählbar zwischen 55 und 67 Jahren
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