Beim Thema Pflege gilt: Jeder sollte sich absichern, denn es kann jeden treffen. Ob Unfall, Krankheit oder im Alter – eine private Pflegeversicherung ist in jedem Fall sinnvoll. Durch eine gestiegene Lebenserwartung wächst das Risiko, im Alter pflegebedürftig zu werden. Denken Sie dabei auch an Ihre Familie. Wenn das eigene Einkommen oder die Rücklagen nicht ausreichen, sind die nächsten Angehörigen (Ehepartner, Eltern, Kinder) gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet. Mit den Pflegetarifen der VGH schützen Sie sich und Ihre Lieben.
Vertragspartner: VGH Versicherungen, Provinzial Krankenversicherung Hannover AG, Schiffgraben 4, 30159 Hannover
Hier finden Sie die Vermittlerinformationen Ihrer Sparkasse.
Tarif VGH PflegeSchutz: Im Pflegefall zahlt die VGH Ihnen ein vereinbartes Tagegeld, das monatlich ausgezahlt wird – wenn nötig ein Leben lang. Die Höhe können Sie flexibel vereinbaren und für jeden Pflegegrad individuell festsetzen.
Tarif VGH PflegeBahr: Im Pflegefall zahlt die VGH Ihnen ein vereinbartes Tagegeld (30 Tagessätze), das monatlich ausgezahlt wird (100 Prozent in Pflegegrad 5, 40 Prozent in Pflegegrad 4, 30 Prozent in Pflegegrad 3, 20 Prozent in Pflegegrad 2, 10 Prozent in Pflegegrad 1). Die Leistung beträgt bei Pflegegrad 5 mindestens 600 Euro monatlich. Der Staat fördert diese Absicherung mit 60 Euro im Jahr bei einem Mindestbeitrag von 15 Euro im Monat.
Es gibt gemäß dem Pflegestärkungsgesetz II die folgenden fünf Pflegegrade:
Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Je nach Schwere der Pflegebedürftigkeit erfolgt nach einem bestimmten Begutachtungsverfahren die Einordnung nach einem Punktesystem in einen der fünf Pflegegrade. Zur Beurteilung herangezogen werden hierfür die individuell noch vorhandenen Fähigkeiten des Pflegebedürftigen (zum Beispiel Mobilität, Selbstversorgung, Bewältigung der krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen, Gestaltung des Alltags und so weiter).
Für den Tarif VGH PflegeSchutz ist eine Gesundheitsprüfung notwendig, da die VGH vorab einige Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand benötigt.
Bei dem VGH PflegeBahr erhalten Sie den Versicherungsschutz ohne diese Prüfung.
Im Tarif VGH PflegeSchutz genießen Sie ohne Wartezeit direkten Versicherungsschutz.
Im Tarif VGH PflegeBahr beginnt der volle Versicherungsschutz nach fünf Jahren Wartezeit. Sie entfällt bei Pflegebedürftigkeit nach einem Unfall.
Im Pflegefall zahlt die VGH Ihnen im Tarif VGH PflegeSchutz ein vereinbartes Tagegeld, das monatlich ausgezahlt wird – wenn nötig ein Leben lang. Die Höhe können Sie flexibel vereinbaren und für jeden Pflegegrad einzeln festsetzen (bis maximal 20 Euro in VGH PflegeSchutz 1 und bis zu 100 Euro in VGH PflegeSchutz 2 bis 5).
Das Pflegetagegeld im Tarif VGH PflegeBahr beträgt
des vertraglich vereinbarten Pflegetagegeldes.
Die Auszahlung der Leistung erfolgt für jeden Monat – unabhängig von der Anzahl der Kalendertage – in 30 Tagessätzen. Die Leistung beträgt bei Pflegegrad 5 mindestens 600 Euro monatlich.
Anbieter: VGH Versicherungen, Provinzial Krankenversicherung Hannover AG, Schiffgraben 4, 30159 Hannover; Tel. 0800 1750 844 (kostenfrei) oder 0511 362 0 (zum üblichen Ortstarif), Fax 0511 362 29 60, E-Mail: service@vgh.de, Handelsregister: HRB: Hannover 59699.
Wir, als Ihre Sparkasse, verwenden Cookies, die unbedingt erforderlich sind, um Ihnen unsere Website zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie Ihre Zustimmung erteilen, verwenden wir zusätzliche Cookies, um zum Zwecke der Statistik (z.B. Reichweitenmessung) und des Marketings (wie z.B. Anzeige personalisierter Inhalte) Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website zu verarbeiten. Hierzu erhalten wir teilweise von Google weitere Daten. Weiterhin ordnen wir Besucher über Cookies bestimmten Zielgruppen zu und übermitteln diese für Werbekampagnen an Google. Detaillierte Informationen zu diesen Cookies finden Sie in unserer Erklärung zum Datenschutz. Ihre Zustimmung ist freiwillig und für die Nutzung der Website nicht notwendig. Durch Klick auf „Einstellungen anpassen“, können Sie im Einzelnen bestimmen, welche zusätzlichen Cookies wir auf der Grundlage Ihrer Zustimmung verwenden dürfen. Sie können auch allen zusätzlichen Cookies gleichzeitig zustimmen, indem Sie auf “Zustimmen“ klicken. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit über den Link „Cookie-Einstellungen anpassen“ unten auf jeder Seite widerrufen oder Ihre Cookie-Einstellungen dort ändern. Klicken Sie auf „Ablehnen“, werden keine zusätzlichen Cookies gesetzt.