Wir nehmen unsere gesellschaftliche Verantwortung gerne wahr. Deshalb engagieren wir uns in vielfältiger Weise in der Osnabrücker Region und fördern mit zwei Stiftungen eine Vielzahl von Projekten.
Die Stiftung der Sparkassen im Landkreis Osnabrück wurde durch die Sparkassen Bersenbrück, Melle und Osnabrück im Jahr 1995 gegründet. Der Stiftungszweck umfasst die Förderung von Kultur und Kunst, Jugendhilfe, Sport, Naturschutz, Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Völkerverständigung, Heimatpflege und Heimatkunde, Landschafts- und Umweltschutz, Wohlfahrtswesen und Altenhilfe sowie öffentliches Gesundheitswesen im Osnabrücker Land.
Die Stiftung der Sparkasse Osnabrück unterstützt vorrangig Projekte im Gebiet der Stadt Osnabrück mit den Schwerpunkten Jugendhilfe, Altenhilfe, öffentliches Gesundheitswesen, Wohlfahrtswesen, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, Sport, Tierschutz, Wissenschaft und Forschung, Völkerverständigung, Heimatpflege und Heimatkunde und Natur-, Landschafts- und Umweltschutz.
Wir sehen in unserem Engagement der Stiftungen die Verpflichtung, den Menschen in der Region über die Zusammenarbeit in Finanzfragen hinaus in vielen Lebensbereichen nahe zu sein, Hilfe zu leisten und Anteil zu haben an einer langfristig attraktiv ausgerichteten Region Osnabrück.
Einen Antrag zur Förderung Ihres Vereins, Projektes oder Ihrer Initiative können Sie einfach und bequem über unser Stiftungsportal stellen.
Mit Spenden, Sponsoringaktivitäten und Zuwendungen aus dem PS-Zweckertrag werden in vielfältiger Weise Organisationen, Träger und Vereine im Geschäftsgebiet der Sparkasse Osnabrück unterstützt.
Sponsoring:
Die Voraussetzung für die Gewährung eines Sponsoringbetrages ist, dass der Antragsteller eine oder mehrere Gegenleistung(en) erbringt. Das kann sein: Der Druck einer Werbeanzeige in einem Vereinsheft/ einer Abizeitung, das Anbringen eines Werbebanners in einer Sporthalle, der Druck unseres Logos auf Veranstaltungsplakaten, die Veröffentlichung von Werbespots, oder sonstiges.
Über die vereinbarten Gegenleistungen erhält die Sparkasse Osnabrück anschließend eine entsprechende Rechnung und überweist daraufhin den Sponsoringbetrag an den Antragsteller.
Empfänger von Sponsoringleistungen sind in erster Linie Vereine/Organisationen in Stadt und Landkreis Osnabrück.
Spenden:
Die Voraussetzung für den Erhalt einer Spende ist die Gemeinnützigkeit des Antragstellers. Der wesentliche Unterschied zu Sponsoring ist, dass wir für die Spendengelder keine werblichen Gegenleistungen erwarten.
Für gezahlte Spenden benötigen wir im Anschluss eine entsprechende Zuwendungsbestätigung.
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