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Gemeinsam
Zukunft
schenken.

Gemeinsam
Zukunft
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Kundenstiftung der Sparkasse Osnabrück

Kundenstiftung

Fördern, was Ihnen am Herzen liegt.

Die Kundenstiftung der Sparkasse Osnabrück zeigt Ihnen wie und unterstützt Sie bei der Umsetzung. Mit der Stiftergemeinschaft „Kundenstiftung der Sparkasse Osnabrück“ machen wir es Ihnen einfach, Ihre persönlichen Stiftungswünsche umzusetzen. Gemeinsam mit anderen Menschen unterstützen Sie gemeinnützige Organisationen, die viel Positives auf unterschiedlichen Ebenen bewirken.

Gerne unterstützen wir Sie bei den Überlegungen zu Ihrer eigenen Stiftungsidee und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen die für Sie passende Lösung. 


Ob Wissenschaft, Gesundheit, Soziales, Sport, Umwelt, Kunst, Kultur oder Tierschutz – Sie entscheiden, welche Bereiche Sie fördern möchten. Das Schöne am Stiften und die Freude daran überlassen wir Ihnen, die Arbeit erledigen wir für Sie.

Über uns

Über uns

Die Sparkasse Osnabrück setzt seit vielen Jahren wirtschaftliche Impulse und fördert die ökonomische Entwicklung in der Region Osnabrück. Jährlich unterstützen wir mit unseren Stiftungen Projekte und Aktivitäten, die einen unverwechselbaren Beitrag leisten – für die Region und für die Menschen, die hier leben.

Dieses Engagement möchten wir nicht nur fortführen, sondern mit Ihrer Hilfe ausbauen.


Lassen Sie uns gemeinsam Gutes tun.

Stiftungsvorstand Kundenstiftung Sparkasse Osnabrück

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung in der Stellung eines gesetzlichen Vertreters.

Unsere Vorstände sind profunde Experten in Stiftungsfragen. Ihnen obliegt die gesamte Verwaltung der Kundenstiftung. Sie sind zudem bestens mit vielen gemeinnützigen Einrichtungen vernetzt und vermitteln gerne persönliche Kontakte zu möglichen Förderpartnern in der Region.

Alle Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich tätig.

Fabian Winkler

Vorstand Sparkasse Osnabrück

Sebastian Tiemann

Leiter Unternehmensstrategie/- kommunikation Sparkasse Osnabrück

Claudia Piepenbrink

Certified Financial und Estate Planerin Sparkasse Osnabrück

Kuratorium Kundenstiftung Sparkasse Osnabrück

Das Kuratorium der Kundenstiftung der Sparkasse Osnabrück besteht aus Menschen, die sich seit vielen Jahren in besonderer Weise und mit großer Verantwortung für das Gemeinwohl einsetzen. Das Kuratorium überwacht den Vorstand der Stiftung.

Alle Mitglieder des Kuratoriums sind wie auch die Vorstandsmitglieder ehrenamtlich tätig.

Christian Bräke

Bereichsleiter Firmenkunden Sparkasse Osnabrück

Kerstin Fülling

Geprüfte Stiftungsberaterin Sparkasse Osnabrück

Lutz Strieder

Steuerberater / Wirtschaftsprüfer PKF WMS

Stiften und Spenden

Einfach Gutes tun

Dauerhaft und in Ihrem Namen

Die Kundenstiftung der Sparkasse Osnabrück ist eine gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts und für alle Bürger der Region offen.
Jeder Bürger kann hier auf denkbar einfache und unbürokratische Weise seine eigene Stiftungsidee verwirklichen. Dies kann zu Lebzeiten oder im Todesfall per Testament erfolgen.
Hierbei führen unterschiedliche Wege zum Ziel:

  • Spende ab 1 Euro
  • Zustiftung ab 1.000 Euro
  • Gründung einer eigenen Unterstiftung ab 100.000 Euro

Entscheiden Sie sich für eine Spende, reicht eine Überweisung auf das angegebene Konto, mit dem Verwendungszweck „Spende“, bei einer Zustiftung in eine bestehende Unterstiftung verwenden Sie ebenfalls die u.a. Kontonummer mit dem Hinweis im Verwendungszweck „Zustiftung / Unterstiftung“. Sowohl Ihre Spende als auch die Zustiftung kommen in voller Höhe und ohne Abzug von Verwaltungskosten gemeinnützigen Einrichtungen in der Region zu Gute.

Kundenstiftung Sparkasse Osnabrück
IBAN: DE10265501051552148130
Sparkasse Osnabrück
VWZ: Spende/ Name des Stiftungsfonds

Gründung einer eigenen Unterstiftung: der Königsweg.

Sie bestimmen Ihren eigenen Stiftungszweck, geben Ihrer Unterstiftung ihren Namen und die Kundenstiftung übernimmt für Sie die Verwaltung Ihrer eigenen Stiftung und weist die Zuwendungen an. Hierzu bedarf es lediglich einer vertraglichen Zustiftungsvereinbarung.  Die Unterstiftung kann sowohl zu Lebzeiten als auch im Todesfall (per Testament) gegründet werden.

Steuerliche Behandlung von Spenden bzw. Zustiftungen

Zu Lebzeiten

  • Spenden können bis zu max. 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben in Abzug gebracht werden
  • bei  Zustiftungen / Unterstiftungen (nicht verbrauchbares Vermögen der Stiftung) zu Lebzeiten kann der Spender  bis zu 1 Mio. € bzw. 2 Mio. € für zusammen veranlagte Ehegatten innerhalb von 10 Jahren als Sonderausgaben geltend machen

Im Todesfall

  • Befreiung von der Erbschaftsteuer
    bei Neugründung oder Zustiftung innerhalb von 2 Jahren nach dem Todesfall entfällt die Erbschaftsteuer rückwirkend
Formelles

Mit uns zur Stiftung

Mit uns ist Stifter werden denkbar einfach und unbürokratisch – eine Unterschrift genügt, alles andere erledigen wir für Sie.
Die Anlage des Stiftungsvermögens, die Verwaltung der Stiftung einschließlich der Rechnungslegung, die Einhaltung der steuerlichen und stiftungsrechtlichen Vorgaben, die Öffentlichkeitsarbeit – um all das kümmert sich unser erfahrener Stiftungsvorstand. 

Kosten

Preis- und Kostentransparenz ist in der Stiftergemeinschaft selbstverständlich. Wegen der ehrenamtlich tätigen Gremien sind die Kosten für die Gemeinschaft sehr gering. Im Rahmen der Zustiftung wird zusätzlich zum Zustiftungsbetrag eine Spende in Höhe von 1 % des Zustiftungsbetrages geleistet. Diese stärkt die laufenden Erträge der Kundenstiftung und dient der im gesetzlichen Rahmen möglichen Rücklagenbildung, Kostendeckung und der Zweckverwirklichung. Der Kostenbeitrag für die laufende Verwaltung der Unterstiftung beträgt jährlich 0,3 % des jeweiligen Zustiftungsbetrages per Jahresultimo. Die Kundenstiftung erhält eine Erstattung  von  Fremdkosten bzw. weiteren  Dienstleistungen, die ihr im Zusammenhang mit Leistungen entstehen, die sie in Erfüllung von zusätzlichen Aufträgen des Zustifters im Zusammenhang mit der Unterstiftung erbringt.

Nähere Informationen über die formalen Grundlagen der Stiftergemeinschaft entnehmen Sie bitte der aktuellen Satzung. Unser Flyer "Gemeinsam Zukunft schenken" steht Ihnen als Download ebenfalls zur Verfügung.

Ansprechpartner

Claudia Piepenbrink

arbeitet seit mehr als 20 Jahren im Generationenmanagement der Sparkasse Osnabrück und ist mit Gründung der Kundenstiftung zum Vorstandsmitglied der Stiftung berufen worden. Ihre Tätigkeit in der Stiftung übt sie ehrenamtlich aus. Sie ist Certified Financial und Estate Planner, zertifizierte Testamentsvollstreckerin und geprüfte Stiftungsberaterin der Sparkassen-Finanzgruppe.

Telefon 0541 324-3151
E-Mail claudia.piepenbrink@sparkasse-osnabrueck.de

Michael Baldin

arbeitet seit mehr als 20 Jahren im Generationenmanagement der Sparkasse Osnabrück. Er ist Certified Financial und Estate Planner und zertifizierter Testamentsvollstrecker.

Telefon 0541 324-1991
E-Mail michael.baldin@sparkasse-osnabrueck.de

Kerstin Fülling

ist seit vielen Jahren im Private Banking der Sparkasse Osnabrück tätig. Als geprüfte Stiftungsberaterin der Sparkassen Finanzgruppe gilt ihr besonderes Augenmerk der Beratung von Stiftungen. Seit Gründung der Kundenstiftung ist sie Kuratoriumsmitglied. Diese Tätigkeit übt sie ehrenamtlich aus.

Telefon 0541 324-1586
E-Mail kerstin.fuelling@sparkasse-osnabrueck.de

Postanschrift:

Kundenstiftung der Sparkasse Osnabrück
OE 352
Postfach 2820
49018 Osnabrück

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