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Alles geregelt?

Der Notfallkoffer für Unternehmer

Alles geregelt?

Der Notfallkoffer für Unternehmer

Trifft der plötzliche Ausfall des Unternehmers das Unternehmen gänzlich unvorbereitet, so drohen erhebliche finanzielle Schäden bis hin zur Insolvenz.

Alles geregelt?

Alles geregelt? Der Notfallkoffer für Unternehmer

Was tun bei plötzlicher schwerer Krankheit oder gar Tod des Betriebsinhabers, des Geschäftsführers, eines Gesellschafters?

Diese unerwartet eintretenden Ereignisse stellen nicht nur die betroffenen Familien, sondern auch die Unternehmen einschließlich aller Mitarbeiter vor Probleme. Der Betrieb ist führungslos, Informationen sind nicht auffindbar, Verantwortlichkeiten unklar. Der „Notfall“ ist eingetreten und führt im schlimmsten Fall zum Untergang des Unternehmens.

Laut DIHK Report sind nur 68% der Unternehmer auf einen solchen Notfall vorbereitet. Nur ein rechtzeitig gepackter und laufend, d.h. mindestens einmal jährlich aktualisierter „Notfallkoffer“, ist geeignet, den Fortbestand des Unternehmens zu sichern.  

Inhalt des Notfallkoffers

Inhalt des Notfallkoffers

Was gehört nun aber in einen solchen Notfallkoffer? Die nachfolgende Gliederung kann als erste Orientierung zur Erstellung des Notfallkoffers dienen:

  1. Gesellschaftsverträge, Handelsregisterauszüge, Grundbuchauszüge
  2. Kredit- und Mietverträge
  3. Private und geschäftliche Vollmachten, Kontovollmachten
  4. Testament, Erbvertrag, Ehevertrag
  5. Versicherungspolicen, privat und geschäftlich
  6. Schlüssel / Zugangscodes / PINs
  7. Kunden- und Lieferantenverzeichnis, Namen von Geschäftspartnern
  8. Bankverbindungen
  9. Bilanzen und BWA´s
  10. Verzeichnis der Berater (Steuerberater, finanzierende Bank, Rechtsanwalt

Ein solcher Notfallkoffer sollte regelmäßig überprüft und gemeinsam mit dem Steuerberater und den anwaltlichen Beratern aktualisiert werden.

Fragen?

Fragen?

Gerne stehen Ihnen unsere Experten in Nachlassfragen mit ihrem Know-how zur Seite.

Sprechen Sie uns einfach an. Wir beraten seit vielen Jahren sehr erfolgreich Unternehmer bei derartigen Fragestellungen und begleiten Sie in Kooperation mit Ihrem Steuerberater und Rechtsanwalt auf dem Weg zu der für Sie individuell optimalen Lösung.

Finanz- und Nachlassplaner

Michael Baldin

Certified Financial & Estate Planner (EBS)

"Finanzplanung heißt für mich: Mit Kompetenz, Weitblick und Verantwortung Ihr Vermögen in Ihrem Sinne einzusetzen."

Telefon: 0541 324-1991
E-Mail: michael.baldin@sparkasse-osnabrueck.de

Finanz- und Nachlassplanerin

Claudia Piepenbrink

Certified Financial & Estate Planner (EBS)

"Zuhören, analysieren, konzipieren und partnerschaftlich mit Ihnen Ziele ansteuern - darin sehe ich meine Aufgabe."

Telefon: 0541 324-3151
E-Mail: claudia.piepenbrink@sparkasse-osnabrueck.de

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