Die Bundesregierung und die Landesregierungen unterstützen mit Sofortmaßnahmen die deutsche Wirtschaft. So sollen die Folgen der Krise für Unternehmen und Selbstständige möglichst in Grenzen gehalten werden.
Sie sind als Unternehmen, Selbstständiger oder Freiberufler durch die Corona-Krise betroffen und benötigen einen Kredit. Ab sofort können Sie bei Ihrer Sparkasse einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel beantragen, sofern Sie bis zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten waren. Dazu wurden die bestehenden KfW-Programme wegen der Corona-Pandemie erweitert.
Der „KfW-Schnellkredit“ im Überblick
Für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) können Unternehmen den neuen KfW-Schnellkredit 2020 beantragen.
· Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten erhalten max. 300.000 Euro
· Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten erhalten max. 500.000 Euro
· Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten erhalten max. 800.000 Euro
Voraussetzungen:
Die vollständigen und verbindlichen Details zum Schnellkredit finden Sie auf der Homepage der KfW. Klicken Sie hierfür auf den folgenden Link.
Der „KfW-Unternehmerkredit“ im Überblick:
Der „ERP-Gründerkredit Universell“ im Überblick:
Die "Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung" im Überblick:
Die KfW beteiligt sich an Konsortialfinanzierungen für Investitionen und Betriebsmittel von mittelständischen und großen Unternehmen. Hierbei übernimmt die KfW bis zu 80 Prozent des Risikos, jedoch maximal 50 Prozent der Risiken der Gesamtverschuldung. Das erhöht Ihre Chance, eine individuell strukturierte und passgenaue Konsortialfinanzierung zu erhalten. Der KfW-Risikoanteil beträgt mindestens 25 Millionen Euro und ist begrenzt auf
Neben der Bundesregierung arbeiten auch die Länder an Soforthilfen, die Unternehmen durch die Corona-Krise bringen sollen. Einen Überblick über die Programme erhalten Sie auf sparkasse.de.
NBank Investitions- und Förderbank Niedersachsen | Mehr erfahren |
Niedersächsische Bürgschaftsbank (NBB) | Mehr erfahren |
Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen (MBG) | Mehr erfahren |
NRW.BANK | Mehr erfahren |
Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen | Mehr erfahren |
Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW | Mehr erfahren |
Wenn Sie als Folge der Corona-Krise einen Kredit für Ihr Unternehmen benötigen, kann Ihre Sparkasse zusammen mit den Bürgschaftsbanken mit einer Überbrückungsfinanzierung helfen.
Für Unternehmen der Landwirtschaft (einschließlich Wein- und Gartenbau), die von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sind, bietet die Rentenbank Unterstützung in Form von Ratendarlehen.
Bitte informieren Sie sich vorab über mögliche Unterstützungen.
Ihre Sparkasse benötigt für die Bearbeitung einige Informationen von Ihnen. Laden Sie sich zunächst folgende Formulare herunter:
Zur Prüfung Ihrer Anfrage benötigt Ihre Sparkasse zudem folgende Dokumente:
Welche wirtschaftlichen Unterlagen benötigen wir von Ihnen?
Sollten diese betriebswirtschaftlichen Unterlagen noch nicht bei Ihrer Sparkasse vorliegen, laden Sie diese bitte mit der Erklärung zur Einreichung der Jahresabschlussunterlagen und der Erklärung über private Einkünfte ebenfalls in der Online-Anfrage hoch. Jede Unterstützung der Sparkassen stellt eine individuelle Kreditentscheidung dar. Gegebenenfalls sind weitere Unterlagen und Informationen erforderlich.
Bitte beachten Sie auch die aktuellen Datenschutzhinweise Ihrer Sparkasse.
Füllen Sie die Dokumente vollständig aus und laden Sie diese im PDF-Format hoch:
Ihre Sparkasse prüft anhand Ihrer Eingaben die optimale Finanzierung für Sie. Damit Sie die benötigten Mittel schnellstmöglich erhalten, nimmt Ihre Sparkasse nach Eingang Ihrer Anfrage Kontakt zu Ihnen auf.
Beantragen Sie staatliche Hilfsmittel direkt über Ihre Hausbank. Nur so kann eine zeitnahe und fristgerechte Bearbeitung gewährleistet werden.
Um einen kurzfristigen Finanzierungsbedarf zu decken, hilft vielleicht schon ein Kontokorrentkredit oder dessen vorläufige Erhöhung.
Weitere Informationen zu den Finanzierungsangebote Ihrer Sparkasse finden Sie hier im Überblick.