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Referenzzinssatz

Zinsanpassungsklausel schafft Klarheit.

Referenzzinssatz

S-VorsorgePlus

Die Zinsanpassung richtet sich nach einer Veränderung des Referenzzinssatzes. Der Referenzzins ist der am ersten Bankarbeitstag eines Quartals ermittelte und auf zwei Stellen hinter dem Komma kaufmännisch gerundete Wert der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zeitreihe "Aus der Zinsstruktur abgeleitete Renditen für Bundeswertpapiere mit jährl. Kuponzahlungen / RLZ 10 Jahre / gleit. Durchschnitte"

Die Sparkasse wird die Entwicklung des Referenzzinssatzes regelmäßig zum ersten Bankarbeitstag des Quartals überprüfen. Hat sich zu diesem Zeitpunkt der Referenzzinssatz um mindestens 0,01 Prozentpunkte gegenüber seinem maßgeblichen Wert bei Vertragsabschluss bzw. der letzten Zinsanpassung verändert, sinkt oder steigt der Sparzins um ebenso viele Prozentpunkte mit Wirkung zum 15. Kalendertag des ersten Monats im Quartal.

Vertragsabschluss bis 31.12.2015

Sinkt durch die Entwicklung des Referenzzinssatzes und die Anwendung des oben beschriebenen Verfahrens der Vertragszins unter 0,50 %, so wird die Sparkasse diesen Mindestzins gewähren. Führt die Entwicklung des Referenzzinssatzes und die Anwendung des oben beschriebenen Zinsanpassungsverfahren dazu, dass der Vertragszins den Mindestzins wieder überschreitet, wird dieser höhere Vertragszins gewährt.

Vertragsabschluss ab 01.01.2016

Sinkt durch die Entwicklung des Referenzzinssatzes und die Anwendung des oben beschriebenen Verfahrens der Vertragszins unter 0,01 %, so wird die Sparkasse diesen Mindestzins gewähren. Führt die Entwicklung des Referenzzinssatzes und die Anwendung des oben beschriebenen Zinsanpassungsverfahren dazu, dass der Vertragszins den Mindestzins wieder überschreitet, wird dieser höhere Vertragszins gewährt.

Die Höhe des Referenzzinssatzes bei der Zinsanpassung wird im Preisaushang bekannt gegeben.

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