Bei Ihrer Sparkasse können Sie Ratensparverträge mit einem variablen Zins (und zusätzlicher laufzeitabhängiger Prämie) abschließen. Das bedeutet: Der Zinssatz kann während der Laufzeit steigen und fallen. Maßgeblich hierfür ist der Referenzzins. Ändert er sich, passt die Sparkasse auch die Zinssätze bei diesen Ratensparverträgen an. Und so wird der Referenzzins ermittelt:
Der Referenzzinssatz ist der am ersten Bankarbeitstag eines Monats ermittelte gewichtete und auf zwei Stellen hinter dem Komma kaufmännisch gerundete Wert aus dem
Die Sparkasse wird die Entwicklung des Referenzzinssatzes regelmäßig zum ersten Bankarbeitstag des Monats überprüfen. Hat sich zu diesem Zeitpunkt der Referenzzinssatz um mindestens 0,01 Prozentpunkte gegenüber seinem maßgeblichen Wert bei Vertragsabschluss bzw. bei der letzten Zinsanpassung verändert, sinkt oder steigt der Sparzins um ebenso viele Prozentpunkte mit Wirkung zum 15. Kalendertag des Monats.
Bei der Deutschen Bundesbank finden Sie verschiedene Durchschnittszinssätze. Für die Berechnung des Referenzzinssatzes werden häufig Geldmarktzinsen (zum Beispiel EURIBOR) und Kapitalmarktrenditen (für Bundeswertpapiere oder für Pfandbriefe) verwendet.
Bei gleitenden Durchschnittzinsen werden aktuelle und historische Geld- und Kapitalmarktzinsen berücksichtigt: Als gleitenden Durchschnitt bezeichnet man den (arithmetischen) Mittelwert aus dem Basiswert des Stichtages und den Basiswerten der vorangegangenen Stichtage.Als Basiswerte werden jeweils die Werte vom Ende des Vormonats herangezogen.
Der Referenzzinssatz ist der am ersten Bankarbeitstag eines Quartals ermittelte und auf zwei Stellen hinter dem Komma kaufmännisch gerundete Wert, der sich wie folgt errechnet.Zunächst wird ein gewichteter Wert aus folgenden Kapitalmarktsätzen gebildet:
Zur Ermittlung des Referenzzinssatzes wird dieser gewichtete Wert mit einer Zinselastizität von 0,7 multipliziert. Das bedeutet, dass der ermittelte gewichtete Wert zu einem Anteil von 70 % für die Ermittlung des Referenzzinssatzes berücksichtigt wird. Basis für die Berechnung des Referenzzinssatzes sind die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Umlaufsrenditen börsennotierter Bundeswertpapiere nach Restlaufzeiten. Als Basiswerte werden jeweils die Werte vom Ende des Vormonats herangezogen. Die Sparkasse wird die Entwicklung des Referenzzinssatzes regelmäßig zum ersten Bankarbeitstag des Quartals überprüfen. Hat sich zu diesem Zeitpunkt der Referenzzinssatz um mindestens 0,25 Prozentpunkte gegenüber seinem maßgeblichen Wert bei Vertragsabschluss bzw. bei der letzten Zinsanpassung verändert, sinkt oder steigt der Sparzins um ebenso viele Prozentpunkte mit Wirkung zum 15. Kalendertag des ersten Monats im Quartal.
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