Ein Haus auf dem Land oder eine Eigentumswohnung in der Stadt: Ganz gleich, wie Ihr Traum vom Eigenheim aussieht – Ihre Sparkasse unterstützt Sie gerne bei der Suche. Profitieren Sie von der Expertise des Marktführers bei der Vermittlung und Finanzierung von Immobilien. So finden Sie, was zu Ihnen passt und wohnen schnell mietfrei in den eigenen vier Wänden.
Wir beraten Sie gerne per Telefon oder Video-Chat zum Thema Immobilienfinanzierung. Rufen Sie an: Telefon: 0541 324 1111
Ihr Leben verändert sich – und damit auch die Wünsche und Ansprüche an die eigenen vier Wände. Mit einer Modernisierung gestalten Sie Ihr Zuhause ganz nach Ihren Wünschen und passen es an Ihre Bedürfnisse an. Auch finanziell kann sich der Schritt lohnen: Sie sparen künftig Geld und erhalten den Wert Ihrer Immobilie.
Lassen Sie sich jetzt beraten, welches Modernisierungsprojekt bequem zu Ihrer finanziellen Situation passt. Und welche staatlichen Förderungen Sie nutzen können. Vereinbaren Sie gleich einen Termin.
Vertrauen Sie auf die jahrelange Erfahrung und das Know-how Ihrer Sparkasse im Immobilien-Geschäft – gemeinsam finden Sie schnell den richtigen Käufer für Ihre Immobilie. Denn die Sparkasse ist einer der größten Immobilien-Makler der Region.
Viele Stolpersteine können den Verkauf einer Immobilie verzögern. Vermeiden Sie zeitintensive und komplexe Verkaufsverhandlungen und das Risiko teurer Konsequenzen. Vertrauen Sie auf unsere über 30-jährige Erfahrung!
Die Immobilienpreise klettern weiter. Im Umland der Großstädte, aber auch in ländlicheren Regionen ziehen die Preise deutlich an. Das geht aus dem Grundstückmarktbericht 2020 hervor.
Ungebrochen ist der Trend, dass es die Menschen in die Städte zieht. Da hier Wohnraum knapp und teuer ist, sind zunehmend auch Regionen im Umland der Städte gefragt.
Sind Sie seit längerer Zeit Eigentümer einer Immobilie (sowohl selbstgenutzt als auch vermietet)?
Dann kann es für Sie interessant sein, den Gewinn, der sich aus der Preissteigerung ergibt, zu realisieren. Bei Immobilien, die länger als 10 Jahre Ihr Eigentum sind, entfällt die Spekulationssteuer. Das heißt, die Verkaufserlöse aus dem Verkauf müssen nicht versteuert werden.
Lassen Sie Ihre Immobilie bewerten.
Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist Vertrauenssache. Ein hohes Maß an Organisation und Zeitaufwand sowie die Kenntnis des Marktes, der gesetzlichen Vorgaben und der Abläufe werden dabei benötigt. Vermeiden Sie zeitintensive und komplexe Verhandlungen und das Risiko teurer Konsequenzen.
Wir sind Experten für:
Wir kümmern uns um Sie. Setzen Sie bei der Immobilienfinanzierung auf Erfahrung und Kompetenz.
Unser Angebot für Sie:
In unseren Beratungs-Centern in und um Osnabrück stehen wir Ihnen mit unseren S-Immobilienberaterinnen und -beratern für alle Fragen rund um das Thema Immobilien zur Verfügung.
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Neben dem klassischen Kauf sind auch Versteigerungen
eine schöne Möglichkeit, die Wunschimmobilie zu finden – und das häufig
zu günstigen Preisen. Einige Unterschiede gibt es allerdings. Gewinnen Sie hier einen ersten Einblick in das Thema und einen Eindruck vom Angebot in Ihrer Region.
Das Gericht bestimmt den Termin und veröffentlicht ihn
im Bundesanzeiger, in der örtlichen Tagespresse und an der
Gerichtstafel beim Amtsgericht. Einige Amtsgerichte veröffentlichen
ihre Termine auch im Internet. Die Versteigerung ist öffentlich.
Im ersten Termin darf der Rechtspfleger den Zuschlag nicht erteilen, wenn das Meistgebot 5/10 des Verkehrswertes nicht erreicht (sogenannte 5/10-Grenze). Liegt das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes, kann der Gläubiger den Antrag auf Zuschlagsversagung stellen (sogenannte 7/10-Grenze). Die Grenzen gelten auch im zweiten Termin, wenn im ersten Termin kein Gebot abgegeben wurde.
Es empfiehlt sich, vor oder im Termin mit dem Gläubiger zu sprechen, um dessen Preisvorstellung zu erfahren. Auch bei einemGebot über 7/10 des Verkehrswertes kann der Gläubiger den Zuschlag durch Einstellung des Verfahrens verhindern.
Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der zum Zeitpunkt der Bewertung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften zu erzielen ist. Eine genaue Definition ergibt sich aus § 194 BauGB.
Das Gericht beauftragt einen öffentlich bestellten Gutachter, der nach einem Ortstermin ein Verkehrswertgutachten erstellt. Möglich ist auch die Beauftragung eines Gutachterausschusses. Das Gerichtsgutachten kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes eingesehen werden. Dem Gläubiger liegt ebenfalls eine Abschrift vor.
Gebote werden im Versteigerungstermin mündlich abgegeben. Bieten kann jeder Interessent, der sich durch Personalausweis oder Reisepass ausweisen und die notwendige Sicherheitsleistung im Termin erbringen kann.
Die Sicherheitsleistung beträgt in der Regel zehn Prozent des gerichtlich festgesetzten Verkehrswertes. Sie muss sofort gegenüber dem Amtsgericht geleistet werden. Ansonsten wird das Gebot zurückgewiesen.
Die Bietsicherheit kann auf verschiedene Arten erbracht werden: zum Beispiel durch vorherige Überweisung an die Gerichtskasse oder die
unbedingte und unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft eines inländischen Kreditinstitutes.